Fachbereich Verkehr - Fahrerlaubnisbehörde

Bitte nutzen Sie unsere Email-Adresse: 

fahrerlaubnisbehoerde(at)ladadi.de

Soweit möglich, bitten wir Sie, Rückfragen zu laufenden Verfahren und auch Rückrufbitten über diese Emailadresse zu stellen.

HINWEIS: Sie können den Erstantrag für den Führerschein hier online stellen. Voraussetzung dafür ist die aktivierte Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels und PIN sowie ein Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Mobiltelefon. Vorteil für Sie: verkürzte Bearbeitungszeit (ca. 4 Wochen).  

Bei der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus Dieburg werden Fahrerlaubnisanträge bis auf Weiteres ausschließlich postalisch bearbeitet. Bitte senden Sie uns Ihre Antragsunterlagen per Post an unsere Postanschrift (Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

 Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Fahrerlaubnisbehörde
64276 Darmstadt

 
Die für Ihre Anliegen erforderlichen Informationen finden Sie unter der Rubrik Leistungen auf einen Blick. Dort sind auch die Antragsformulare sowie das Unterschriftsblatt zum Ausdruck für Sie hinterlegt.

  • Bitte achten Sie bei der Übersendung Ihrer Anträge auf Vollständigkeit, um Verzögerungen in der Antragsbearbeitung zu vermeiden.

  • Biometrische Passfotos bitten wir auf der Rückseite mit Name, Vorname und Geburtsdatum zu versehen.

  • Bitte schicken oder überweisen Sie im Vorfeld kein Geld, wir schicken Ihnen eine Rechnung mit den Zahlungsinformationen.

Für sonstige Anliegen stehen Ihnen die jeweils zuständigen Sachberarbeiter*innen zur Verfügung.

Fahrerlaubnisse

In der Bundesrepublik Deutschland ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Regel eine Schulung und Prüfung für das Erlangen einer entsprechenden Fahrerlaubnis erforderlich.

Gemäß dem zu Grunde liegenden Fahrerlaubnisrecht gibt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg die nachstehenden Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen, dem jeweils erforderlichen Mindestalter sowie den Ausbildungsvoraussetzungen:

Fahrerlaubnisklassen Pkw (B, B96, BE)

Fahrerlaubnisklassen Motorrad (AM, A1, A2, A)

Fahrerlaubnisklassen Lkw (C1, C1E, C, CE)

Fahrerlaubnisklassen Bus (D1, D1E, D, DE)

Fahrerlaubnisklassen L und T

Motorradfahren mit der PKW-Fahrerlaubnis

Weitere Informationen zum Straßenverkehrsrecht hält das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereit.