Umgang mit Waffen und Munition
Das bundeseinheitliche Waffengesetz (WaffG) ist nach einer Änderung der Gesetzgebungskompetenz im Grundgesetz im Jahre 1972 verabschiedet worden. Die letzte Novellierung des Waffengesetzes und der zugehörigen Allgemeinen-Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind zum 06.07.2017 in Kraft getreten.
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Weiterhin definiert es den Waffen- und Munitionsbegriff.
Ausführliche Informationen zur Zielsetzung sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren nachzulesen.
Aktueller Hinweis zur Waffen- und Munitionsabgabe bei der Waffen- und Sprengstoffbehörde
Gegenwärtig werden keine aus Legalbesitz stammenden Gegenstände von der Waffen- und Sprengstoffbehörde angenommen.
Dies betrifft sowohl erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition als auch erlaubnispflichtige Waffen und erlaubnispflichtige Munition.
Diese Gegenstände sind an Berechtigte (z. B. Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher, Waffenhandelsbetriebe oder Privatpersonen mit entsprechender Erwerbserlaubnis) abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zur Verbotsregelung für große Magazine
Mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung ist seit dem 01.09.2020 der Umgang mit
Wechselmagazinen für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können, und mit
Wechselmagazinen für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können,
verboten.
Gleichfalls ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen für Zentralfeuermunition und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition verboten, die ein eingebautes Magazin mit der jeweils oben beschriebenen Magazinkapazität haben.
Hat jemand am 13.06.2017 einen solchen Gegenstand besessen, den er vor diesem Tag erworben hat, wird das Verbot nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 01.09.2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder den Gegenstand einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.
Die erforderlichen Formulare für die Anzeige der Gegenstände bei der Waffenbehörde finden Sie nachstehend. Sofern vorhanden, fügen Sie bitte Kaufbelege für die angemeldeten Gegenstände bei.
Anzeige MagazineV02_WaffRRef.docx
Anlage zur MagazinanzeigeV.03_WaffRRef.docx
Ausführliche Informationen sind im Leitfaden für Waffenteile des BKA nachzulesen.
Waffenrechtliche Hinweise und Informationen
Allgemeines Merkblatt zum Schusswaffenbesitz
Allgemeines Merkblatt zum Kleinen Waffenschein
Merkblatt für Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Anträge und Formulare
- Waffenrecht
Allgemeiner Antrag auf Erteilung/Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung des Europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses
Anzeige eines Waffenerwerbs nach vorheriger Erwerbserlaubnis
Anzeige eines Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe
Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Erklärung zur Waffenleihe gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1a Waffengesetz (WaffG)
Erklärung über die sichere Verwahrung von Waffen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1b Waffengesetz (WaffG)
- Sprengstoffrecht
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Rechtsgrundlagen
- Waffenrecht
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Sprengstoffrecht
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Ansprechpartner/-in
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Frau Haas Waffen- und Sprengstoffrecht | 3008 | 06151 / 881-1259 |
Frau Löffler Waffen- und Sprengstoffrecht | 3007 | 06151 / 881-1257 |
Frau Neumann Waffen- und Sprengstoffrecht | 3007 | 06151 / 881-1264 |
Frau Schmidt Waffen- und Sprengstoffrecht | 3008 | 06151 / 881-1329 |