Überörtlicher Brandschutz

Die Landkreise haben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz den überörtlichen Brandschutz zu planen, zu organisieren und zu fördern. Dieser überörtliche Brandschutz hat in der praktischen Umsetzung drei Aufgabenbereiche:

  • Verstärkung der örtlichen Einsatzkräfte bei allen Einsatzarten
  • Bereitstellung von Sonderfahrzeugen und –Gerät
  • Durchführung der Aus- und Fortbildung oberhalb der Standortebene

Eingebunden in diese drei Aufgaben ist die Kreislogistik für den Brand- und Katastrophenschutz. Für die praktische Umsetzung stehen sieben Stützpunktfeuerwehren (Babenhausen, Dieburg, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Seeheim) mit überörtlicher Bedeutung zur Verfügung. Die Auswahl der Standorte erfolgte entsprechend der geografischen Lage und der Gefahrenschwerpunkte im Landkreis.