Zentrale Leitstelle Darmstadt-Dieburg

Alle Einsätze im Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe, dem Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden von der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg gesteuert.
Sie ist mit mindestens zwei Einsatzbearbeitern 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr besetzt und ständig erreichbar. Für die Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben ist sie mit allen notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und Dokumentationseinrichtungen ausgestattet.

Der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg obliegt

  • die Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstiger Hilfeersuchen und Informationen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst und die Erteilung damit im Zusammenhang stehender  Auskünfte,
  • die Alarmierung der Einsatzkräfte und -einheiten entsprechend der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), dem objekt- lage- und ereignisbezogenen Einsatzplan oder den Sonderschutzplänen,
  • die Lenkung und Dokumentation aller Einsätze des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes im Zuständigkeitsbereich, insbesondere die Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen, die Nachforderung von Einsatzkräften und -mitteln, die Vornahme von Benachrichtigungen, das Bereitstellen von Informationen und die fernmeldemäßige Führung von Einsatzkräften und -mitteln,
  • die unterstützende Führung und Lenkung sowie Dokumentation aller Einsätze des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes im Zuständigkeitsbereich,
  • die Sicherstellung und Abstimmung der Zusammenarbeit mit benachbarten Zentralen Leitstellen, Brand- und Katastrophenschutzdienststellen, Polizei- und Forstdienststellen, Versorgungsbetrieben, Krankenhäusern, Gesundheitsämtern sowie dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und anderen Stellen, deren Aufgabenbereich durch die Tätigkeit der Zentralen Leitstellen berührt ist,
  • das Führen eines Kapazitätsnachweises auf der Grundlage des Bettennachweises nach dem Hessischen Krankenhausgesetz,
  • die Lagemeldung bei besonderen Ereignissen und Schadensfällen an das in dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium eingerichtete Lagezentrum der Hessischen Landesregierung sowie an die Regierungspräsidien,
  • die Einrichtung und der Betrieb einer Alarmempfangsanlage für Brandmeldeanlagen in Sonderbauten sowie anderer automatisierter Notrufsysteme,
  • die Auslösung der Warnung der Bevölkerung im örtlichen Zuständigkeitsbereich.

Zur Abstimmung der Einsatzsteuerung bei besonderen Gefahrenlagen wird die Zentrale Leitstelle Darmstadt-Dieburg durch eine besondere Einsatzleitung unterstützt.