Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Ihnen wurde der Führerschein gestohlen oder Sie haben diesen verloren? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet sich unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen

 

Den Ersatzantrag können Sie postalisch mit den nachfolgenden Unterlagen beantragen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Verlusterklärung (vollständig ausgefüllt) oder Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besaßen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgestellt wurde)
  • im Falle eines Verlusts: gegebenenfalls Ablegen einer Eidesstattlichen Versicherung (wird bei Antragstellung geprüft)

     


Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  10-12 Wochen 

 

Kosten:

  • Ersatzausstellung mit Diebstahlsanzeige: 37,30 Euro

  • Ersatzausstellung bei Verlust: bis zu 68 €

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung bzw. bei Abholung des neuen Führerscheins.

 

Datenschutzhinweis!

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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