Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf die Klassen A, A1, A2, B, BE und T

Für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis reichen Sie bitte postalisch folgende Unterlagen ein:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild 
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Original Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
  • Original Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, sofern der Nachweis über die Erste Hilfe nicht bereits bei unserer Behörde vorgelegen hat)
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Angabe der Fahrschule
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
  • Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum Sie einen Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt haben. Nach § 17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. 


Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  10-12 Wochen

 

Kosten: 

  • ohne Probezeit: 43,90 Euro
  • mit Probezeit: 44,70 Euro

Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag KEIN Geld bei.

 

Datenschutzhinweis!

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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