Umtausch wegen Namensänderung

 Bei einer erstmaligen Namensänderung (z.B. Heirat) ist es nicht erforderlich, dass Sie einen neuen Führerschein beantragen!

Den Umtausch einer Fahrerlaubnis können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg oder bei den Stadtverwaltungen Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt beantragen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Behörde.

Die eigentliche Bearbeitung erfolgt grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung. Der Führerschein ist dann persönlich vor Ort bei der eingereichten Stelle abzuholen.

 

Unterlagen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • Kopie der Namensänderung (i.d.R. Hochzeitsurkunde)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)

Für Inhaber*innen der Fahrerlaubnis Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten besondere Bestimmungen, die bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen sind.


Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  10 - 12 Wochen

 

Kosten:

  • Umtausch Papierführerschein in EU-Kartenführerschein: 25,30 Euro
  • Umtausch EU-Kartenführerschein in neuen EU-Kartenführerschein: 29,30 Euro

 

Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei.

 

Datenschutzhinweise! 

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

zurück...