Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit Verwertungsnachweis abgemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, welche zur Außerbetriebsetzung vorspricht (eine Vollmacht des*der Halters*in ist nicht erforderlich)

 

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