Eintragung von technischen Änderungen

Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in
    • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bericht der Hauptuntersuchung und Gutachten über Technische Änderung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (jeweils im Original)

Da einige technische Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen ist bei folgenden Gutachten der technischen Prüfstelle die Neuerteilung der BE von der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erforderlich

  • § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO
  • § 21 StVZO
  • § 13 EG-FGV

Antrag und weitere Informationen

 

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