Umkennzeichnung
- gültiger Personalausweis des/der Fahrzeughalters/-in
- bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des/der Geschäftsführers/-in
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Verlust: Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsbehörde (persönliche Vorsprache des/der Fahrzeughalters/-in erforderlich)
- falls nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, dann ist das jeweils andere vorzulegen