Zulassung eines Neufahrzeuges

Unterlagen:

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis des*der künftigen Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung 
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern Betriebserlaubnis
  • COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung 
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)

Hinweise:

Sollte noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, muss das Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Des Weiteren ist vom Hersteller eine Bestätigung vorzulegen, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.

Vor der Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.

 

Hinweise zur Tageszulassung:

Auf Antrag kann die Erstzulassung (Neuzulassung) eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Hierbei handelt es sich nicht um Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen).

 

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