Verkehrsregelung und Straßeneigentum

Die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde bestehen darin, den Verkehr auf der Straße zu regeln, die Straße als Eigentum zu schützen und für eine einheitliche Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Sorge zu tragen. Die Untere Verkehrsbehörde wird tätig auf Antrag, aufgrund von Gesetzen und ihren Änderungen sowie aufgrund eigener Feststellungen.

Die Verkehrsbehörde ist im Einzelnen zuständig für:

  • die Anordnung zur Absicherung von Baustellen nach der StVO auf Bundesstraßen und auf Landesstraßen in Gemeinden mit bis zu 7.500 Einwohner*innen
  • die Beschilderung von Bundesstraßen und auf Landesstraßen in Gemeinden mit bis zu 7.500 Einwohner*innen
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, insbesondere vom Sonntagsfahrverbot und vom Verbot nach der Ferienreiseverordnung 
  • die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen in Gemeinden mit bis zu 7.500 Einwohner*innen
  • die Genehmigung gemeindeübergreifender Veranstaltungen auf Straßen, die über den öffentlichen Gemeingebrauch hinausgehen
  • die Prüfung und Anordnung von Fahrtenbuchauflagen
  • die Erteilung von Erlaubnissen und für die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr
  • die Bearbeitung von Unfallpunkten

Des Weiteren hat die Verkehrsbehörde die Fachaufsicht über alle Straßenverkehrsbehörden der 23 Städte und Gemeinden im Landkreis.

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Dieburg
 
Herr Röhrig
Sachgebietsleiter
Fachteamleiter
351706151 / 881-1292
Herr Steinmetz
Fahrtenbuchauflagen, Anordnungen zur Absicherung von Baustellen, Großraum- und Schwertransporte
351806151 / 881-2832
Frau Fleck
Ausnahmegenehmigungen, Taxi- und Mietwagenkonzessionen, Großraum- und Schwertransporte, Fahrtenbuchauflagen
351806151 / 881-1291
Frau Blanck
Ausnahmegenehmigungen, Taxi- und Mietwagenkonzessionen, Großraum- und Schwertransporte, Fahrtenbuchauflagen
351806151 / 881-1294