Tierschutz

  • regelmäßige Überprüfung von gewerblicher Tierhaltung von Nutztieren in Zucht und Landwirtschaft
  • Kontrolle von privaten Tierhaltungen
  • Kontrolle von Tiertransporten, Tierhandel, Tierpensionen, Zirkus
  • Beratung von Tierhaltern bezüglich artgerechter Haltung und zu baulichen Aspekten
  • Entgegennahme von Beschwerden
  • Erlaubnisverfahren nach § 11 Tierschutzgesetz

 

 

Tiergesundheit und Tierseuchenvorsorge

  • Überwachung der Tiergesundheit
  • Vorsorge von Tierseuchen, die zwischen Wildtieren und Nutztieren übertragen werden oder auf den Menschen übertragbar sind
  • Regelung der Entsorgung tierischer Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung
  • Tierarzneimittelüberwachung

Details zu den Aufgaben des allgemeinen Veterinärwesens finden Sie hier:

umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen