Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Ermächtigung von Tierärzten bei Notschlachtungen

Es wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, welche jeden Tierarzt dazu ermächtigt im Falle einer Notschlachtung kurzfristig die Tätigkeiten eines amtlichen Tierarztes auszuführen.  Den vollständigen Text finden sie hier.

Amtliche Fleischuntersuchung

Hinweis auf die Satzung des Landkreises zur Erhebung von Kosten von Fleischuntersuchungen

122-006

Die Satzung wurde am 13.2.2023 geändert. Ab 1.4.2023 tritt die neue Satzung in Kraft. 

Die Gebührensätze für die amtliche Fleischuntersuchung erhöhen sich ab 1.4.2023. Die neuen Gebühren finden Sie hier.

Hier werden demnächst weitere Informationen bereit gestellt.