Annahme von Trichinenproben

 

Annahmezeiten für Trichinenproben in Darmstadt, Rheinstraße:

Montag - Mittwoch - Donnerstag  von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

ab 1.3.2024 auch Dienstag von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr

 

Bei Abgabe bis Dienstag 8:30 Uhr - Freigabe am gleichen Tag ab 13:00 Uhr

Bei Abgabe bis Donnerstag 11.00 Uhr - freigabe am gleichen Tag ab 17:00 Uhr


Abgabe am Nachmittag in Ausnahmefällen nach telefonischer Rücksprache

Annahme in Dieburg, Servicestelle im Kreishaus, Albinistraße:

Montag bis Donnerstag, 7.30 – 15:00 Uhr und Freitag 7.30 – 12:00 Uhr

 

Bei Abgabe bis Montag 15:00 Uhr - Freigabe Dienstag ab 13:00 Uhr

Bei Abgabe bis Mittwoch 15:00 Uhr - freigabe Donnerstag ab 17:00 Uhr

 

Der 10 er Block von Wildursprungsscheinen und Wildmarken kann nur in Darmstadt, Rheinstraße, erworben werden.  

Seit 1.1.2024 hat sich die Gebühr geändert. 

Die Gebühr für den 10-er Block Wildursprungsschein, Ohrmarke und Untersuchung beträgt ab sofort

79,39 €. Bei Frischlingen unter 20 kg entsteht keine Untersuchungsgebühr. Die Verrechnung erfolgt im nachhinein. 

 

Wir bitten weiterhin um die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf Schweinepest. Die Blutröhrchen erhalten Sie bei uns in der Rheinstraße.  

Untersuchungstage sind Dienstag um 9:00 Uhr  und Donnerstag um 13:00 Uhr.

Der 10 er Block von Wildursprungsscheinen und Wildmarken kann nur in Darmstadt, Rheinstraße, erworben werden. 

Die Gebührensätze sind in der Satzung des Landkreises festgelegt.

Hinweisblatt zur Trichinenprobenabgabe können Sie hier runterladen.

Trichinen

Trichinella spiralis ist ein parasitisch lebender Rundwurm (Nematode).

Eine Infektion des Menschen kann durch rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder rohgeräucherte Fleischwaren, hauptsächlich von Schweinen, aber auch von Einhufern, Dachsen und weiteren Tierarten, erfolgen. Die Trichinen können durch Erhitzung, Pökeln oder Einfrieren getötet werden. Räuchern von Rohware hat nicht den gleiche Wirkung.

Die Erkrankung tritt in Deutschland nur sehr selten auf, da eine Trichinenuntersuchung des Fleisches vorgeschrieben ist. Bei Schlachttieren erfolgt eine engmaschige Kontrolle. 

Jäger sind verpflichtet das Fleisch von Wildschweinen (und Dachsen) vor dem Verzehr zu einer Trichinenuntersuchung zuzuführen. Erst nach Freigabe darf das Fleisch verzehrt werden. Dies gilt für den Privatverbrauch und den weiteren Vertrieb. 

Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen

Information für Jägerinnen und Jäger  

Die Gewebeproben für die vorgeschriebene Untersuchung von Tieren die Träger von Trichinen sein können, dürfen bei Wildscheinen und Dachsen nicht nur amtliche Tierärzte entnehmen, sondern auch Jäger*innen die eine entsprechende Schulung absolviert haben und durch das Veterinäramt beauftragt wurden.

Proben können beim Veterinäramt in Darmstadt oder im Kreishaus Dieburg abgegeben werden.

Wildursprungsscheine und Wildmarken für die Untersuchung können nur in Darmstadt in de Rheinstraße erworben werden.

Schulungen für Jäger und Jägerinnen zur Trichinenprobenentnahme werden nach Bedarf angeboten.  Bitte erkundigen Sie sich auch bei anderen Veterinärämtern bezüglich Schulungsterminen.

Wir verweisen auf einen Schulungstermin am 16.4.2024 in Reinheim. Diese Schulung wird vom Veterinäramt der Stadt Offenbach durchgeführt. Bitte melden Sie sich direkt dort an.Hier finden Sie das Formular.