Aufgaben der Lebensmittelkontrolle
Überwachung des Verkehrs mit Produkten im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
- Durchführung von planmäßigen Kontrollen in Betrieben der Produktion und des Handels mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
- Überwachung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe und weiterer gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Kennzeichnungspflichten
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Anzeigen
- Sicherstellung von nicht verkehrsfähigen Erzeugnissen, sowie die Veranlassung anderer notwendiger Maßnahmen
- Entnahme von Plan- und Verdachtsproben in Betrieben
- Beteiligung am Schnellwarnsystem zur Information des Verbrauchers über nicht sichere Lebensmittel
- Durchführung von Ermittlungen in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren, Ermittlungen zur Anzeige von Straftaten

Merkblätter und Formulare
Meldepflicht für Lebensmittelunternehmen
Verkauf an Marktständen auf Festen und Märkten
Merkblatt Verkauf auf Festen und Märkten
Hinweise zu Lebensmitteln für besonders empfindliche Personengruppen, wie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, ältere Menschen
Merkblatt zum Lebensmittelverzehr
Merkblätter des Regierungspräsidiums zur Lebensmittelkontrolle
Hier werden in Zukunft Informationen zu weiteren Themen bereit gestellt.