Aufgaben der Lebensmittelkontrolle

Überwachung des Verkehrs mit Produkten im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

  • Durchführung von planmäßigen Kontrollen in Betrieben der Produktion und des Handels mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
  • Überwachung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe und weiterer gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Kennzeichnungspflichten
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Anzeigen
  • Sicherstellung von nicht verkehrsfähigen Erzeugnissen, sowie die Veranlassung anderer notwendiger Maßnahmen
  • Entnahme von Plan- und Verdachtsproben in Betrieben
  • Beteiligung am Schnellwarnsystem zur Information des Verbrauchers über nicht sichere Lebensmittel
  • Durchführung von Ermittlungen in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren, Ermittlungen zur Anzeige von Straftaten

Informationen und Formulare

Neugründung eines Lebensmittelunternehmens in Gastronomie, Handel oder Herstellung

Merkblatt für Unternehmen

Formular zur Anmeldung

Hinweis auf ein digitales Beratungsportal der IHK für Gründer in der Gastronomie - den Gastromat

Verkauf an Marktständen, auf Festen und Märkten

Merkblatt Verkauf auf Festen und Märkten

Hinweise zu Lebensmitteln für besonders empfindliche Personengruppen, wie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, ältere Menschen

Merkblatt zum Lebensmittelverzehr

Merkblätter des Regierungspräsidiums zur Lebensmittelkontrolle

RP Da

Hier werden in Zukunft Informationen zu weiteren Themen bereit gestellt.