Aufgaben zur Tiergesundheit und Tierseuchenvorsorge

  • Überwachung der Tiergesundheit
  • Vorsorge von Tierseuchen, die zwischen Wildtieren und Nutztieren übertragen werden oder auf den Menschen übertragbar sind
  • Regelung der Entsorgung tierischer Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung
  • Tierarzneimittelüberwachung

Vorbeugen, Erkennen und Bekämpfen von Tierseuchen

Im Fokus stehen Tierseuchen, die zwischen Nutztieren und Wildtieren übertragen werden können.

Allgemeine Informationen zu Tierseuchen erhalten Sie beim Friedrich-Löffler-Institut

und beim HMUKLV

Informationen zur Gesundheit von Haustieren

Gesundheitsbescheinigung für Tiere im Reiseverkehr

Für einige Länder der EU und für viele Länder außerhalb der EU wird bei Einreise mit einem Haustier eine amtstierärztliche Untersuchung und eine Gesundheitsbescheinigung verlangt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, an dem Sie das Tier dem Amtstierarzt vorführen. Bringen Sie bitte den Impfausweis des Tieres mit.

Informationen zur Bienenhaltung

Insbesondere neue Imkerinnen und Imker finden hier alle wichtigen Informationen und Vorschriften zur Bienenhaltung.

Honigbienen leisten neben Wildbienen einen wichtigen Beitrag für die Bestäubung vieler landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und Wildpflanzen. Die Bienenhaltung wird auch von Naturliebhabern als Hobby betrieben.

Bienenvölker sind jedoch anfällig für diverse Bienenkrankheiten, die sich in der Natur dann schnell ausbreiten. 

Vor dem Erwerb des ersten Bienenstockes sollten sich Imkerinnen und Imker mit den vielfältigen Aspekten der Bienenhaltung und Honigherstellung befassen. Die örtlichen Imkervereine bieten Ausbildungskurse zur Vorbereitung an. Eine Übersicht der Regelungen finden Sie in einem Merkblatt.

Die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung wird von anerkannten Bienensachverständigen erstellt, die nach intensiver Fortbildung vom Veterinäramt bestellt werden.  Eine Liste erhalten Sie im Veterinäramt.

Die Standorte der Bienenvölker sind dem Veterinäramt mit dem Formular Meldung Bienenstände mitzuteilen.  

Beim hessischen Bieneninstitut erhalten Sie ebenfalls Informationen und Beratung zur Haltung von Bienen.

 

 

Information zur Geflügelhaltung

Nicht nur gewerbliche, auch private Geflügelhaltungen in kleinem Umfang müssen einige gesetzliche Regelungen und Meldepflichtenbeachten. Näheres finden Sie hier.

In einem Merkblatt zur Meldepflicht sind die wichtigsten Auflagen zusammengestellt.

Das Formblatt für die verpflichtende Anzeige der Tierhaltung können Sie hier herunterladen. Sie können es ausgefüllt gerne per E-Mail an das Veterinäramt senden.