Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden.
Online-Meldung von Schäden an Schutzzäunen
Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds
Online-Prozess Anzeige einer Jagd in Sperrzone I
Meldung von Abschusszahlen in der weißen Zone
Die Lage der weißen Zone östlich der B38 finden sie hier (lilafarbiger Bereich)
Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügung und Gebietsfestlegung der Sperrzonen II (Infizierte Zone) und des Kerngebiets sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen (Stand: 22.05.2025). Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte. Hier geht's zum online-Prozess zur Drohnensuche.
Sperrzone I Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I (14.03.2025) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte
Zum Online-Prozess: Anzeige einer Jagd in der Sperrzone I
Informationen für Jäger
Film zur Bergung von Schwarzwild unter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (PDF-Handout für Jägerinnen und Jäger hier zum Download)
Kadaversammelplätze
Am Pfingstmontag, den 09.06.2025 findet an den Kadaversammelplätzen in Roßdorf und Babenhausen keine Ausgabe von Entsorgungsnachweisen statt. Es können keine erlegten Wildschweine abgegeben werden. Am Dienstag, den 10.06.2025 werden als Ersatz und einmalig Abgabezeiten von 8.00 Uhr bis 10:00 Uhr an beiden Plätzen eingerichtet.
Babenhausen für die Sperrzone I:
Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a, 64832 Babenhausen erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.
Öffnungszeiten Kadaversammelplatz Babenhausen:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 10 Uhr
dienstags und donnerstags nachmittags von 17 bis 19 Uhr
samstags von 10 bis 13 Uhr
Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I, kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).
Roßdorf für die Sperrzone II:
Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Roßdorf, Industriestraße 12, 64380 Roßdorf erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.
Öffnungszeiten Kadaversammelplatz Roßdorf:
montags, mittwochs und freitags vormittags von 8-10 Uhr
montags, dienstags, mittwochs und donnerstags nachmittags von 14-16 Uhr
Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone II kann am Kadaversammelplatz in Roßdorf entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.
Wartung und Reparatur der ASP-Schutzzäune
Seit dem 1. März 2025 ist der Landkreis für die Wartung und Reparatur der ASP-Schutzzäune zuständig. Schäden an folgenden Zäunen können gemeldet werden:
- Festzäune entlang der A5 und A67 sowie entlang der B38
- Festzaun zwischen A5 und A67
Für alle weiteren Zäune (z. B. B 45) bleibt zunächst das Land zuständig. Falls weitere Zäune in die Verantwortung des Landkreises übergehen, erfolgt eine entsprechende Information.