Die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur afrikanischen Schweinepest (ASP)
(Informationsseite des Landes Hessen)
Das richtige Verhalten beim Spaziergang im Wald und auf Wiesen
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@ ladadi.de).
In der infizierten Zone gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
Im Waldgebiet der infizierten Zone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest:
Kerngebiet:
Gebietsfestlegung und Maßnahmen im Kerngebiet (09.07.2024)
Kartendarstellung des Kerngebiets
Kartendarstellung des Kerngebiets als interaktive Karte
Infizierte Zone:
Gebietsfestlegung und Maßnahmen in der infizierten Zone (18.07.2024)
Kartendarstellung der infizierten Zone
Die Kartendarstellung der infizierten Zone als interaktive Karte
Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine:
Gebietsfestlegung und Maßnahmen für Hausschweinen (22.07.2024)
Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone
Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte
Landwirtschaft:
Maßnahmen für die Landwirtschaft (19.07.2024)
- Online-Formular für die Meldung der durchgeführten Drohnensuche
- Bestätigung über die durchgeführte Drohnensuche (Formular für Landwirte zum Verbleib)
Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden.
Hier finden Sie den Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds.
Aktuelle Meldungen:
Zum Vorfall eines mit der afrikanische Schweinepest infizierten Wildschweins im Landkreis Groß-Gerau finden Sie hier eine aktuelle Pressemitteilung des Landes Hessen.
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen ist die ASP vollkommen ungefährlich.
In Deutschland sind ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Bei gehaltenen Schweinen gab es seit 2021 einzelne ASP-Ausbrüche in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Ausbrüche sind inzwischen getilgt, derzeit tritt die ASP somit in Deutschland ausschließlich bei Wildschweinen auf. Aktuelle Zahlen und Informationen finden Sie hier: Afrikanische Schweinepest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
Um das Risiko einer Einschleppung in Schweinebestände möglichst gering zu halten, ist die Ergreifung von Biosicherheitsmaßnahmen unerlässlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Pressemitteilungen
19.07.: Schutzmaßnahmen für den Hausschweinbestand getroffen
18.07.: Erleichterungen für die Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg
17.07.: Erweiterung der infizierten Zone auf mehrere Ortschaften im Landkreis Darmstadt-Dieburg
12.07.: Hinweistafeln mit QR-Codes im Waldgebiet
09.07.: Neue Allgemeinverfügung regelt Maßnahmen im Kerngebiet
04.07.: Ausweitung der infizierten Zone im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf mehrere Kommunen
28.06.: Erste Drohnenflüge im Landkreis ohne Fund von Wildschwein-Kadavern
28.06.: Allgemeinverfügung zum zweiten Mal geändert
27.06.: Einsatz von Drohnen zur Kadaversuche von Wildschweinen im Landkreis
21.06.: Allgemeinverfügung geändert - Erleichterung für die Landwirtschaft
20.06.: Kadaversammelplatz in Griesheim eingerichtet - Bergeteams geschult