Umgang mit Waffen und Munition

Das bundeseinheitliche Waffengesetz (WaffG) ist nach einer Änderung der Gesetzgebungskompetenz im Grundgesetz im Jahre 1972 verabschiedet worden. Die letzte Novellierung des Waffengesetzes und der zugehörigen Allgemeinen-Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind zum 06.07.2017 in Kraft getreten.

Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Weiterhin definiert es den Waffen- und Munitionsbegriff.

Ausführliche Informationen zur Zielsetzung sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren nachzulesen.

Aktueller Hinweis zur Waffen- und Munitionsabgabe bei der Waffen- und Sprengstoffbehörde

Gegenwärtig werden keine aus Legalbesitz stammenden Gegenstände von der Waffen- und Sprengstoffbehörde angenommen.

Dies betrifft sowohl erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition als auch erlaubnispflichtige Waffen und erlaubnispflichtige Munition.

Diese Gegenstände sind an Berechtigte (z. B. Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher, Waffenhandelsbetriebe oder Privatpersonen mit entsprechender Erwerbserlaubnis) abzugeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ansprechpartner/-in

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Frau Trummheller
Waffen- und Sprengstoffrecht
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Waffen- und Sprengstoffrecht
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Waffen- und Sprengstoffrecht
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