Die nachfolgend aufgeführten Checklisten sollen als Arbeitshilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- oder Verfahrensunterlagen verstanden werden.

Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist hieraus nicht herzuleiten.

Welche Bauvorlagen im konkreten Einzelfall vorzulegen sind, kann selbstverständlich vor Einreichung des Bauantrages mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern bei der Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden.

Siehe dazu auch Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022, mit Wirkung zum 01. März 2022.
Der Bauvorlagenerlass und die Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren können von der Internetseite des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als PDF-Dokumente herunter geladen werden.