Sauna

Die Sauna ist eine bauliche Anlage im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO) und ist dort ebenso als Gebäude definiert.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Ja, die Sauna an sich stellt kein baugenehmigungsfreies Vorhaben im Sinne Ziffer 1.1. der Anlage zu §63 der Hessischen Bauordnung  (= Gebäude ohne  Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte).

Die Sauna hat nämlich sowohl eine Aufenthaltsqualität und in der Regel auch eine Feuerstätte.

Somit ist sie baugenehmigungspflichtig und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bauplanungsrechtlich etwas gegen die Errichtung spricht. 

Darf ich eine Sauna überall auf meinem Grundstück errichten?

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bauplanungsrechtlich etwas gegen die Errichtung der Sauna spricht.

Unter Umständen ist es möglich, dass die Errichtung einer Sauna innerhalb der nicht überbaubaren Flächen (= außerhalb des Baufensters) unzulässig ist, da die Sauna je nach Größe und Lage eine sogenannte Hauptnutzung darstellt.

Gibt es also einen Bebauungsplan, sollte das Vorhaben unbedingt auf dessen Festsetzungen hin geprüft werden.

Weiterhin löst das Saunagebäude auch eine Abstandsfläche nach § 6 HBO aus, da sie nicht unter die in § 6 (10) HBO aufgeführten an der unmittelbaren Nachbargrenze zulässigen Vorhaben subsumiert werden kann. Das bedeutet, dass sie mindestens 3m von der Nachbargrenze entfernt sein muss.