ein Wildschwein im Wald

Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Auffälligkeiten bei bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden.


Die Lage der weißen Zonen an der B38 und B26 (lilafarbige & hellgrüne Bereiche)  finden Sie hier 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt.
Zu den Seiten des HMLU

Kadaversammelplätze

Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Nachweis ist nur an den Kadaversammelplätzen der jeweiligen Sperrzonen (I und II) erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig ausgefüllten Probenbegleitschein mit. Die Adressen und Öffnungszeiten der Kadaversammelplätze finden Sie im folgenden Abschnitt. 

Info weiss auf Kreis blau

Kadaversammelplätze


  • Sperrzone I: Babenhausen

     Adresse
    Harreshäuser Allee 25a in 64832 Babenhausen

     Öffnungszeiten
    Montag, Mittwoch & Freitag von 8:30 - 10 Uhr
    Dienstag & Donnerstag von 17 - 19 Uhr
    Samstag von 10 - 13 Uhr

    Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).

  • Sperrzone II: Roßdorf

     Adresse
    Industriestraße 12 in 64380 Roßdorf

     Öffnungszeiten
    Montag, Mittwoch & Freitag von 8 - 10 Uhr
    Montag, Dienstag, Mittwoch & Donnerstag von 14 - 16 Uhr

    Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone II kann an den Kadaversammelplätzen in Roßdorf oder Griesheim entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).

  • Sperrzone II: Griesheim

     Adresse
    Schöneweibergasse 97 in 64347 Griesheim

     Öffnungszeiten
    Montag, Donnerstag & Samstag von 8 - 10 Uhr

    Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone II kann an den Kadaversammelplätzen in Roßdorf oder Griesheim entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).

Informationen für Bürgerinnen & Bürger

Die Afrikanische Schweinepest ist hochansteckend. Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, kann sie beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde weitergetragen werden, wenn diese am Fundort schnüffeln. 


Wartung & Reparatur der ASP-Schutzzäune

Seit dem 1. März 2025 ist der Landkreis für die Wartung & Reparatur der ASP-Schutzzäune zuständig. Schäden an folgenden Zäunen können gemeldet werden: 

  • Festzaun entlang der A5 und A67
  • Festzaun der weißen Zone entlang der A5
  • Festzaun der weißen Zone entlang der B38
  • Festzaun der weißen Zone östlich der B38

Für alle weiteren Zäune (z.B. entlang der B45) bleibt zunächst das Land zuständig. Falls weitere Zäune in die Verantwortung des Landkreises übergehen, erfolgt eine entsprechende Information. 

Schäden oder Wartungsbedarf können Sie
hier melden