Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Digitale Kreisverwaltung

Antragsstellung zur Sportförderung zukünftig online

15.04.2024

Darmstadt-Dieburg. Das Fachgebiet Ehrenamt, Sport, Kultur und Partnerschaften hat gemeinsam mit dem Team Digitale Dienstleistungen sowie der IT die Digitalisierung eines weiteren Antrags im Rahmen der Sportförderung auf den Weg gebracht. Zukünftig steht der Antrag auf Auszahlung des jährlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes komplett digital zur Verfügung und ersetzt die mitunter aufwendige analoge Antragsstellung. Abrufbar ist der neue Antrag unter: www.ladadi.de

Digitalisierung wird ausgebaut

„Die Digitalisierung der Kreisverwaltung hat für mich schon immer einen sehr hohen Stellenwert. Es ist deshalb gut, dass nun mit der Sportförderung eine weitere Antragsstellung vollständig digitalisiert wurde. Wir dürfen uns jedoch an diesem Punkt nicht ausruhen und müssen unseren Online-Service auch in Zukunft weiter ausbauen“, erklärt Landrat Klaus Peter Schellhaas.

Landkreis unterstützt Sportvereine

Der Antrag auf Auszahlung des jährlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes basiert auf den Richtlinien der Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Dort heißt es „Sportvereinen wird ein jährlicher Zuschuss für alle dem Landessportbund gemeldeten Mitgliedern unter 18 Jahren von vier Euro gewährt. Der Kreisausschuss wird ermächtigt diesen Betrag den im Haushalt dafür bereitgestellten Mitteln anzupassen. Vereinen, die verpflichtet sind, ganz oder überwiegend Sportanlagen selbst zu unterhalten, wird zusätzlich für alle dem Landessportbund gemeldeten Mitgliedern unter 18 Jahren ein jährlicher Zuschuss von drei Euro gewährt. Darüber hinaus erhalten die Versehrten- und Behinderten-Sportgemeinschaften zusätzlich einen Sockelbetrag von jährlich 511 Euro. Dies gilt auch für Vereine mit einer vom hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband anerkannten Abteilung“. Der Antragsschluss ist immer der 30. Juni eines jeden Jahres und die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.

Förderung aus drei Komponenten auf einen Blick:

1. Vier Euro für jedes Mitglied unter 18 Jahren

2. Sollte der Verein ganz oder überwiegend Sportanlagen selbst zu unterhalten, zusätzlich drei Euro für jedes Mitglied unter 18 Jahren

3. Sockelbetrag von 511,- Euro für Versehrten- und Behinderten-Sportgemeinschaften und Vereine mit einer vom Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband anerkannten Abteilung

Den direkten Link zum Antragsportal finden Sie hier.

mm

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