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Auch nach Schuljahresbeginn Unterstützung möglich

Bildungs- und Teilhabepaket: Jetzt Leistungen nutzen!

17.09.2025

Darmstadt-Dieburg. Das neue Schuljahr hat begonnen – und damit auch eine Zeit, in der viele Familien mit zusätzlichen Kosten für Schulmaterial, Mittagessen oder Vereinsbeiträge konfrontiert sind. Unterstützung bietet das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, das Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwächeren Familien den Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe erleichtert.

„Jedes Kind soll die Chance haben, beim Lernen, auf Klassenfahrten, beim Mittagessen in der Schule oder bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Deshalb möchten wir alle Familien im Landkreis Darmstadt-Dieburg ermutigen, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu nutzen – auch wenn das Schuljahr bereits läuft“, betont Christel Sprößler, Sozial- und Jugenddezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst unter anderem:

· Kostenübernahme für Klassenfahrten, Ausflüge und Lernförderung

· kostenloses Mittagessen in Schulen, Kitas oder bei Tageseltern

· Schülerbeförderung (Sekundarstufe II)

· monatlich 15 Euro für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder kulturelle Angebote

· Schulmaterial-Pauschalen in Höhe von aktuell 195 Euro pro Jahr (im August 130 Euro und im Februar 65 Euro)

„Gerade zu Beginn des Schuljahres ist der finanzielle Druck in vielen Familien besonders groß. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wollen wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien die gleichen Chancen haben wie andere – und das gilt auch jetzt noch, wenn Kosten erst im Laufe des Schuljahres entstehen“, erklärt Roman Gebhard, Leiter des Kommunalen Jobcenters Darmstadt-Dieburg.

Damit möglichst viele Familien das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, wurde das Verfahren zur Beantragung vereinfacht. Eltern, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Auch Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld sind leistungsberechtigt. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen bei uns jedoch einen separaten Antrag stellen. Die Formulare sind alle zu finden unter www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/arbeitsuchende/bildungs-und-teilhabepaket.html.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare finden Interessierte auf der Website des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter www.ladadi.de. Für persönliche Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Telefonnummer 06151 / 881-5000 oder bildungspaket@ladadi.de zur Verfügung.

mm

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