Land - Landkreis - Städte/Gemeinden: Wer macht was?

Was macht eigentlich der Landkreis? Welche Aufgaben hat er? Fragt man im Freundes- und Bekanntenkreis, so trifft man oft auf ratlose Gesichter oder vage Vermutungen.

Zugegeben, das Thema Kommunalpolitik gehört nicht gerade zu den Themen, die für die meisten  Menschen ein unterhaltsames Abendprogramm versprechen. Außerdem ist es gar nicht so einfach, auseinander zu halten, wer eigentlich für was zuständig ist…

Sie, die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden des Landkreises, sind jedoch tagtäglich von dem betroffen, was auf kommunaler Ebene passiert. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in den kommunalen Einrichtungen richtig mit zu bestimmen. Deswegen erklären wir Ihnen hier, zumindest im Groben, wie das kommunalpolitische Zusammenspiel funktioniert.

Fangen wir ganz vorne an: Die Grundlage der Arbeit der Kommunen liegt in der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind das unterste Glied unseres Bundesstaates. Bund, Länder und Kommunen teilen sich die Arbeit. Dabei gilt: Was von der untersten Ebene am besten erledigt werden kann, sollte auch in ihrer Zuständigkeit liegen.

Das soll die höheren Ebenen entlasten und dafür sorgen, dass Probleme vor Ort gelöst werden können. Zum einen geht es um effizientes Arbeiten, zum anderen um Bürgernähe und um die Möglichkeit, selbst mitbestimmen zu können. Denn die kommunalen Volksvertretungen - die Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen - geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, zu entscheiden, was vor Ort passiert.

Kommunalpolitik von und für die Bürgerinnen und Bürger

Die kommunalpolitische Arbeit wird so vor Ort legitimiert. Außerdem haben die Bürgerinnen und Bürger dadurch greifbare Ansprechpartner, an die sie sich wenden können. Die Kommunen sind relativ selbständig und können ihre Aufgaben eigenverantwortlich erledigen. Natürlich unterliegen sie dennoch dem Recht und der Aufsicht der höheren Ebenen. Die kommunalen Aufgaben, Befugnisse und Strukturen werden durch Kommunalverfassungen geregelt, die von den Ländern -teilweise historisch gewachsen- erstellt wurden. In Hessen ist das die Hessische Gemeindeordnung.

"Die Bürgerinnen und Bürger" - damit sind auch Sie gemeint! Haben Sie sich schon mal eine Sitzung vor Ort angeschaut? Wann und wo die Sitzungen sind, finden Sie auf den Homepages Ihrer Stadt oder Gemeinde und für den Kreistag in unserem Kalender.

Welche Aufgaben haben die einzelnen Ebenen?

Das Land ist vor allem zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz und Bildungswesen. Der Landtag in Wiesbaden hat auch eine Homepage, über die Sie sich informieren können.

"Kommune" ist der Sammelbegriff für Landkreise, Städte und Gemeinden. Sie nehmen verschiedene Aufgaben wahr. Auch hier gilt: das, was vor Ort am besten geregelt werden kann, wird von den Städten und Gemeinden selbst übernommen. Was im Verbund für eine Vielzahl von Städten und Gemeinden am besten organisiert werden kann, regelt der Landkreis. Dafür stellen ihm die Städte und Gemeinden Geld bereit: Die Kreisumlage.
Kommunen übernehmen vor allem Aufgaben in der inneren Verwaltung, Soziales, Gesundheitswesen, Wirtschaftsförderung, Verkehr und öffentliche Einrichtungen.

Es gibt drei Arten von Aufgaben für die Kommunen:

  • Auftragsangelegenheiten:
    Die werden den Kommunen von Bund und Land zugewiesen und müssen nach deren Maßgabe umgesetzt werden.
  • Pflichtaufgaben:
    Die muss eine Kommune erfüllen, bestimmt jedoch selbst, wie sie das tut.
  • Freiwillige Leistungen:
    Über die entscheidet die Kommune eigenständig. Sie muss sie nicht anbieten. An diesen Aufgaben muss deswegen zuerst gespart werden.

Aufgaben der Städte und Gemeinden

Städte und Gemeinden sind die kleinste und unterste Verwaltungsinstanz.
Zum einen müssen sie Auftragsangelegenheiten der höheren Ebenen erledigen. Das sind etwa die Bauaufsicht, das Melderecht und das Ordnungsrecht. Dabei besteht ein umfassendes Weisungsrecht. Die Städte und Gemeinden haben also kaum Handlungsspielraum und müssen alles so erledigen, wie das Land es ihnen vorgibt. Diese Aufgaben führt meist der Bürgermeister mit dem Magistrat/Gemeindevorstand und seiner Verwaltung aus. Die Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretungen haben häufig nichts damit zu tun: Es geht nicht darum, politische Entscheidungen zu treffen und zu gestalten, sondern darum, Aufgaben vom Gesetzgeber abzuarbeiten.

Bei Pflichtaufgaben wie Gemeindestraßen, Bebauungsplänen und Kindergärten ist die Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung die höchste Entscheidungsinstanz. Hier hat sie auch Gestaltungsspielraum.

Natürlich ist das auch bei freiwilligen Leistungen wie Grünanlagen, Schwimmbädern, Sportstätten und Vereinsförderung so. Eine Stadt/Gemeinde muss zum Beispiel kein Schwimmbad betreiben. Wenn sie es sich jedoch leisten kann, dann kann sie das tun und bestimmt auch selbst, wie sie das tut. 

Aufgaben des Landkreises

Typische Auftragsangelegenheiten des Landkreises sind etwa die Kraftfahrzeugzulassung, die Lebensmittelüberwachung sowie der Naturschutz. Auch beim Denkmalschutz geben Bund und Land klare Regeln vor, deren Einhaltung der Landkreis sicherstellen muss.

Kreiskrankenhäuser, Schulbau und Jugendhilfe sind beispielhafte Pflichtaufgaben des Landkreises. Die Kreiskrankenhäuser stellen einen wichtigen Teil der Grundversorgung beziehungsweise öffentlichen Daseinsvorsorge dar. Mehr dazu später.

Freiwilligen Aufgaben des Landkreises sind etwa Vereins- und Wirtschaftsförderung sowie Partnerschaften mit anderen Landkreisen. Auch der Familienwegweiser, mit dem der Landkreis allen Familien einen Ratgeber mit allen wichtigen Anlaufstellen und Telefonnummern bereitstellt, ist eine typische freiwillige Leistung. 

Wie organisiert der Landkreis all die Arbeit?

Um seine Arbeit bestmöglich zu organisieren, hat der Landkreis verschiedene Organisationsformen gewählt. Es macht einfach Sinn, die verschiedenen Aufgaben mit unterschiedlichen Mitteln anzupacken.

Dem Landkreis unterstehen zum einen verschiedene Behörden, zum Beispiel die Kreisagentur für Beschäftigung, das Jugendamt und das Amt für Natur- und Umweltschutz. Außerdem hat der Landkreis Eigenbetriebe gebildet, um seine Arbeit zu organisieren. So die Krankenhäuser, das DaDi-Werk und KiBis (das Kreisjugendheim in Ernsthofen).
Als Zweckverbände mit mehreren Partnern wird das Gesundheitsamt und der ZAW (Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung) betrieben. Auch GmbHs (etwa Azur, die auf der einen Seite für umweltgerechtes Recycling sorgt und auf der anderen Seite dabei eine Beschäftigungsinitiative für Langzeitarbeitslose bietet) oder Beteiligungen an GmbHs (wie etwa die Frankfurt Rhein Main GmbH) bieten Möglichkeiten, um die Aufgaben des Landkreises zu erfüllen.

All diese Organisationsformen sind von Besonderheiten und unterschiedlichen Entscheidungsprozessen bestimmt. Da brummt einem schnell der Kopf. Aber: Für den Bürger spielt es eigentlich keine Rolle, wie die verschiedenen Prozesse am besten gesteuert werden. Hauptsache, er wird bestmöglich betreut und versorgt.

Gemeinsame Sache: Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Landkreis

Zur Abfallbeseitigung entschied sich der Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden, den ZAW (Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung) zu gründen. Seit 1993 kommen in ihm Vertreter des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlungen/Gemeindevertretungen zusammen. Dadurch, dass die Abfallbeseitigung zentral geregelt wird, sind die Gebühren besonders niedrig. Der ZAW verfolgt keine Gewinnabsicht, die Kosten müssen sich lediglich decken. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg müssen die Bürgerinnen und Bürger im bundesweiten Vergleich wenig für die Entsorgung ihres Mülls bezahlen. Außerdem fällt bei uns extrem wenig Restmüll an - durch die Mülltrennung kann viel wieder verwertet werden.

Wer kontrolliert die Kommunen?

Wie Sie sehen, haben die Kommunen viele Verwaltungsaufgaben zu übernehmen und auszuführen. Meist solche, die von höheren Ebenen vorgegeben sind. Auch müssen sie sich an bestehendes Recht halten, wenn sie zum Beispiel Bebauungspläne erstellen. Dies muss selbstverständlich kontrolliert werden.

Regierungspräsidium - Mittlerstelle zwischen Land und Kommunen


Im Land Hessen gibt es drei Regierungsbezirke. Sie teilen das Land Hessen in kleinere Verwaltungseinheiten und stehen als Landesbehörde - Regierungspräsidium (RP) - über den Kreisen und Kommunen. Das Regierungspräsidium übt im Auftrag und unter Aufsicht des Landes Hessen verschiedene Verwaltungsfunktionen aus - so die Rechtsaufsicht über die Kommunen. Es wird in vielen Bereichen mit eingebunden und wird von den Kommunen befragt, wenn es rechtliche Unklarheiten gibt. Außerdem kontrolliert das RP die Haushalte Kreise und kreisfreien Städte in Hessen.

Nun haben Sie einen groben Überblick über unser kommunalpolitisches System. Um alle Bereiche ausführlich zu erklären, müssten wir ein ganzes Buch schreiben. Mit ein paar Beispielen wollen wir Ihnen zeigen, wie das kommunalpolitische Zusammenspiel konkret aussieht.