Dorfentwicklung für Kommunen und Privatpersonen

Dorfentwicklung für Kommunen

Aufgabe der Gemeinden bei der Dorfentwicklung ist es, eine kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines kommunalen Konzepts  zu erarbeiten. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele.

Antragsberechtigte sind der Gemeindevorstand oder der Magistrat. Der Antrag zur Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm ist beim Fachbereich für Dorf- und Regionalentwicklung zu stellen.

Gefördert werden:

A.      Dorfmoderation

B.      Dorfentwicklung

  • 1.         Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
  • 2.         Unterstützung bürgerschaftliches Engagements
  • 3.         Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe (z.B. Gebäude, Treppen, Mauern, Brunnen, Brücken, Dorfplätze, innerörtliche Gewässer)
  • 4.         Örtliche Infrastruktureinrichtungen (z.B. Dorfgemeinschaftshaus, Multifunktionseinrichtungen, Spielplatz)
  • 5.         Städtebaulich verträglicher Rückbau
  • 6.         Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche

 Downloads

·  Weiterführende Informationen / Broschüren, Leitfaden, Richtlinie usw.: HMUKLV (https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung

·   Antragsunterlagen / Formulare und Merkblätter: WI Bank (https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726

 

Dorfentwicklung für Privatpersonen

Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel für Umnutzungs-, Sanierungs- und Erweiterungssmaßnahmen von Wohn-, Büro-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im Ortskern zu beantragen. Dabei wird die Außensanierung und -gestaltung gefördert. Wenn die Maßnahme der Schaffung von Wohnraum und Verbesserung der Wohnqualität dient, können Außen- und Innensanierung gefördert werden. Ebenso kann die Erweiterung und Neuanlage von privaten Hof-, Garten- und Grünflächen unterstützt werden.

Vorrangig werden umfassende und energieeffiziente Vorhaben an Gebäuden und Gebäudeteilen gefördert. Voraussetzung ist die Lage im festgelegten Fördergebiet im historischen Ortskern oder dass es sich um ein Einzelkulturdenkmal handelt. 

Die Förderquote beträgt derzeit 35% auf die förderfähigen Nettokosten, max. 45.000,- Euro pro Objekt (bis zu 60.000,- Euro bei Kulturdenkmälern). Bei Umnutzung von ehemaligen Wirtschaftsgebäuden in bis zu drei selbstständigen Wohneinheiten sind sogar max. 200.000,- Euro Zuschuss möglich.

Momentan sind folgende Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg als Förderschwerpunkt anerkannt: 

Groß-Bieberau (Laufzeit 2017-2024) 

Kontakt: Frau Schade 06151 / 881-2113

Messel (Laufzeit 2022 -2029)

Kontakt: Frau Hutter 06151 / 881-2109  

Mühltal (Laufzeit 2019-2027) 

Kontakt: Frau Will 06151 / 881-2114

Ober-Ramstadt (Laufzeit 2013-2022

Kontakt: Frau Meyer-Marquart,06151 / 881-2108, Frau Will, 06151 / 881-2114

Otzberg (Laufzeit 2014-2023) 

Kontakt: Frau Will 06151 / 881-2114, Frau Hutter 06151 / 881-2109

Seeheim-Jugenheim (2020-2027) 

Kontakt: Frau Meyer-Marquart,06151 / 881-2108, Frau Kimlinska-Jasiewicz 06151 / 881-2111