Dieser Bereich unseres Internetauftrittes wird zur Zeit noch überarbeitet und vervollständigt.
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Amtliche Vordrucke
Seit dem 7. Juli 2018 ist die neue Hessische Bauordnung (HBO) in Kraft. Mit dem Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018 mit letzter Änderung vom 11. Januar 2019 sind für die unterschiedlichen Antrags- und Prüfungsvorgänge sowie für Bescheinigungen verbindliche Vordrucke eingeführt worden.
Empfohlene Vordrucke
Die Bauaufsicht des Landkreises empfiehlt die folgenden Vordrucke, die sich an die ehemals gültigen Vordrucke anlehnen, ebenfalls zu verwenden.
Der entwurfsverfassenden Person erleichtern diese Vordrucke, die Angaben mit den Bauzeichnungen vorzulegen, die die Bauaufsicht benötigt, um den Antrag abschließend formell und inhaltlich prüfen zu können.
Dies trägt zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei.
Checklisten
Die nachfolgend aufgeführten Checklisten sollen als Arbeitshilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- oder Verfahrensunterlagen verstanden werden.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist hieraus nicht herzuleiten.