Neuer Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025

Der Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 gilt ab dem 19. August 2025. Der Erlass vom 20. Januar 2022 (StAnz. S. 788) tritt am 18. August 2025 außer Kraft.

Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden. Für Vorhaben, die vor dem 19. August 2025 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. April 2026 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde bereits vorbereitet wurden.

Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.     

Amtliche Vordrucke ab 19.08.2025

Seit dem 7. Juli 2018 ist die neue Hessische Bauordnung (HBO) in Kraft. Mit dem Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 sind für die unterschiedlichen Antrags- und Prüfungsvorgänge sowie für Bescheinigungen verbindliche Vordrucke eingeführt worden. 

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Empfohlene Vordrucke

Die Bauaufsicht des Landkreises empfiehlt die folgenden Vordrucke, die sich an die ehemals gültigen Vordrucke anlehnen, ebenfalls zu verwenden.

Der entwurfsverfassenden Person erleichtern diese Vordrucke, die Angaben mit den Bauzeichnungen vorzulegen, die die Bauaufsicht benötigt, um den Antrag abschließend formell und inhaltlich prüfen zu können.

Dies trägt zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei. 

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Checklisten

Die nachfolgend aufgeführten Checklisten sollen als Arbeitshilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- oder Verfahrensunterlagen verstanden werden. 

Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist hieraus nicht herzuleiten.   

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Leitfäden und Arbeitshilfen

Die nachfolgend aufgeführten Arbeitshilfen und Leitfäden sollen als Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- oder Verfahrensunterlagen verstanden werden. 

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