Die Aufgaben der Bauaufsicht

Aufgabe der Bauaufsicht des Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die Wahrnehmung der Belange der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) und damit zusammenhängender kommunaler und staatlicher Aufgaben. Sie ist somit grundsätzlich die Anlaufstelle für Bauwillige im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Durch umfangreiche Beratungen zu allen Belangen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind, unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. In den meisten Fällen können wir Ihnen eine Betreuung aus einer Hand anbieten, das heißt Sie haben einen Ansprechpartner, der alle baurechtlichen und planungsrechtlichen Beurteilungen vornimmt.

Die Bauaufsicht entscheidet nicht nur über Bauvoranfragen, Bauanträge nach den §§ 65 und 66 HBO, sondern betreut auch die Mitteilungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 und der Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO; sie entscheidet auch über den Vollzug der Stellplatzsatzungen und stellt das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) her (soweit nicht dem Stadtplanungsamt vorbehalten). Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Amtes fallen, sind wir gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.

Neben der Beratungsfunktion überwacht die Bauaufsicht des Landkreis Darmstadt-Dieburg auch die baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach der HBO. Sie hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und in diesem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren. Wir verstehen dies nicht als reines Ordnungsinstrument sondern auch als einen Beitrag dafür, dass in Kenntnis der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bauherren, Nutzern und Anliegern ein verträgliches Miteinander stattfinden kann. Baukontrolle ist nicht nur die Garantie für Sicherheit sondern auch Mediation und Vorsorge für einen fairen und gerechten Umgang miteinander.

Weitere Aufgaben sind die Bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ("Abgeschlossenheitsbescheinigungen"), das Führen des Baulastenverzeichnisses und die zugewiesenen Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Darüber hinaus können Sie in unserem Archiv, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Einsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsvorgänge nehmen, Statiken und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. 

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:    

  • die umfassende Bauberatung und die bau- und planungsrechtliche Prüfung, soweit das Bauvorhaben nicht innerhalb eines Vorbehaltsgebietes des Stadtplanungsamtes liegt

  • die Durchführung von Genehmigungsfreistellungen, Bauvoranfrage- und Baugenehmigungsverfahren (auch für Werbeanlagen und Fliegende Bauten)

  • die Baukontrolle

  • die wiederkehrenden Prüfungen

  • baurechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • baurechtliche Verwaltungsverfahren (Verfügungen)

  • der Wohnraum- und Vorgartenschutz

  • die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)

  • die Führung des Baulastenverzeichnisses

  • die Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).