Der Denkmalbeirat

Vom Kreisausschuss wird in jeder Legislaturperiode der Denkmalbeirat berufen, der als sachverständiges und weisungsunabhängiges Gremium die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt (gemäß § 7 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz).

Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und stehen unter anderem den Bürgern und Bürgerinnen als Berater und Vermittler in Sachen Denkmalschutz zur Verfügung.