Energieeinsparung

Gebäudeenergiegesetz und Denkmalschutz

Denkmalpflege und Klimaschutz ergänzen sich, denn bei der Um- und Weiternutzung von historischen Gebäuden entfällt der Energieverbrauch für die Neugewinnung von Baumaterialien. Durch ihre lange Lebensdauer sind historische Gebäude schon ressourcen- und klimaschonend.
Die besondere Berücksichtigung des Klimaschutzes ist bei denkmalgeschützten Gebäuden durch den Erhalt vorhandener Bausubstanz und die Sanierung mit ökologisch sinnvollen Baustoffen gegeben.

Gemäß § 105 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind denkmalgeschützte Häuser von den Vorschriften zur Wärmedämmung ausgenommen. Es kann von den Anforderungen des Gesetzes abgewichen werden - wollen Sie jedoch an Ihrem Haus wärmedämmende Maßnahmen vornehmen, so müssen Sie sich diese von der Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen.

Die vorgesehenen Maßnahmen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der zuständigen Denkmalschutzbehörde auf Denkmalverträglichkeit geprüft. Wird die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt? Führen andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand? Deshalb ist kein gesonderter Antrag auf Ausnahme vom GEG erforderlich.

Denkmalgeschützte Gebäude benötigen gemäß § 79 (4) GEG keinen Energieausweis.

Tipp: Ob und wie viel Dämmung ein jahrhundertealtes Haus braucht, sollte im Hinblick auf die zu befürchtenden Bauschäden – insbesondere bei falsch eingesetzten Materialien – gut überlegt werden. Zu diesem Thema gibt es gute Fachliteratur, erfahrene Handwerker und Architekten sowie Denkmalbehörden, die beratend zur Seite stehen.

Solar- und Photovoltaikanlagen

Grundsätzlich gilt für Solar- und Photovoltaikanlagen: Es handelt sich um genehmigungspflichtige Maßnahmen nach § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz. Jede Anlage ist ein Einzelfall und wird gesondert nach festgelegten Kriterien beurteilt. 

Photovoltaikanlagen sind wegen ihrer benötigten Größe auf der Gesamtdachfläche als Aufbauten auf Dachflächen, die vom öffentlichen Straßenraum eingesehen werden können, zu vermeiden.

Da nur etwa 5 Prozent der gesamten Bebauung in Deutschland denkmalgeschützt ist, bitten wir um Verständnis, dass diese Gebäude freigehalten werden müssen.  

Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung für den Eigenbedarf sind grundsätzlich möglich. Platzierung und Größe sind jedoch noch anhand von Detailzeichnungen und Maßangaben mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Auch sie sollten vom öffentlichen Straßenraum nicht eingesehen werden können.