Bodenschutz

Boden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste mit seinen natürlichen Funktionen als Lebensgrundlage für alle Organismen, Bestandteil des Naturhaushalts und Medium mit Umwandlungseigenschaften zum Schutz des Grundwassers sowie mit seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und seinen Nutzungsfunktionen als Rohstofflager, Siedlungs- und Erholungsfläche, Land- und Forstwirtschaftsstandort sowie Infrastrukturfläche.

Das Ziel des Bodenschutzes nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu müssen unter Regie oder im Einvernehmen mit den Bodenschutzbehörden schädliche Bodenveränderungen abgewehrt, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen saniert und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden aufgrund seiner natürlichen Funktionen getroffen werden. Da der Boden auch ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte ist, sollen so weit wie möglich nachteilige Einwirkungen auf ihn vermieden werden.

Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

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