Wichtige Informationen zur Verlängerung von Jagdscheinen

Ab sofort muss vor jeder Verlängerung oder Neuerteilung eines Jagdscheines die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgen. Die Anfrage kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen daher dringend, dass anstehende Jagdscheinverlängerungen möglichst direkt nach Eintreffen des Haftpflichtversicherungsnachweises beantragt werden.

Wir bitten Sie daher, uns die folgenden Unterlagen auf postalischem Weg zukommen zu lassen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins (s. Formular)
  • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer des beantragten Jagdscheins
  • Jagdscheinheft bei Verlängerungen
  • bei Ersterteilung oder wenn eine Verlängerung im Jagdscheinheft nicht mehr möglich ist, zusätzlich -2- Passbilder (neueren Datums!)
  • bei Ersterteilung das Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (wird im Anschluss wieder zurückgeschickt)

Auf die Bearbeitungszeit bei den ersuchten Behörden hat die Jagdbehörde keinen Einfluss. Wir bitten daher von Sachstandsanfragen zum Bearbeitungsstand der Zuverlässigkeitsüberprüfungen abzusehen.

Sie erhalten im Anschluss Ihren Jagdschein mit einem Gebührenbescheid per Postzustellungsurkunde zugeschickt.

Hinweis für die Ersterteilung: Der Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins kann auch schon vor dem Prüfungstermin gestellt werden, so dass nach Ablegung der Prüfung die Unterlagen der Jagdbehörde u. U. bereits vorliegen.