Wasserrahmenrichtlinie in Hessen

Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Erreichung oder Erhalt eines guten Zustands des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2015

  • oberirdische Gewässer:
    zumindest guter ökologischer und chemischer Zustand
  • Grundwasser:
    zumindest guter chemischer und mengenmäßiger Zustand

Oberflächengewässer und Grundwasser sollen demnach geschützt, verbessert und saniert werden. Eine Verschlechterung des Zustands der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern.

Bestandsaufnahme:
Sowohl im Bereich Grundwasser als auch im Bereich Oberflächengewässer sind umfangreiche Maßnahmen notwendig, um die Umweltziele erreichen zu können.

Nicht überall können bereits im ersten Bewirtschaftungszeitraum (bis 2015) alle Ziele erreicht werden (Fristverlängerungen bis maximal zum Jahr 2027).

Was kann die Landwirtschaft zum „guten Zustand“ der hessischen Gewässer beitragen?

  • Minderung des Nitrateintrags ins Grundwasser
  • Minderung der erosiven Einträge (Phosphat) aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in Oberflächengewässer
  • gezielterer Pflanzenschutzmitteleinsatz

Oberstes Ziel ist bei der Umsetzung der Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich ist Freiwilligkeit.