Orts- und Kreislandwirte

Nach § 4 des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes werden die Unteren Landwirtschaftsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirtinnen und -landwirte unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit.

Das vorsitzende Mitglied des Gebietsagrarausschusses ist zugleich Kreislandwirtin oder -landwirt für den Landkreis, in dem dieser seinen Wohnsitz hat. Erstreckt sich der Dienstbezirk einer Unteren Landwirtschaftsbehörde über mehrere Landkreise, so werden die Kreislandwirte für die anderen Landkreise vom örtlich zuständigen Gebietsagrarausschuss  benannt. Auch die stellvertretenden Kreislandwirte werden vom Gebietsagrarausschuss  benannt.

Kreislandwirt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ist derzeit Herr Karlheinz Rück, Rosenhof, Dieburger Straße 97, 64380 Roßdorf, K_RUECK@remove.this.t-online.de.

Kreislandwirt für den Kreis Groß-Gerau ist zur Zeit Herr Werner Wald, Kirchstraße 5, 64560 Riedstadt-Leeheim.

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Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Gebietsagrarausschusses über das Benennungsverfahren für das Amt eines Ortslandwirtes / einer Ortslandwirtin für die laufende Amtsperiode

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des Gebietsagrarausschusses unter folgenden Telefonnummern:
Herrn Zimmer / Tel. 06151-8812102
Herrn Schellbach / Tel. 06151-8812127

Ansprechpartner/innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Darmstadt
 
Herr Schellbach
Bauen im Außenbereich, AFP-Förderung, Erzeuger-Verbraucher-Dialog
Fachgebietsleiter
160506151 / 881-2127