Naturdenkmale

Laut Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutz erfordern.

Die Naturdenkmäler des Kreises sollen hier nach und nach vorgestellt werden.