Genehmigungen, Erlaubnisse und Befreiungen

Die Benutzung von Gewässern ist nicht in allen Fällen erlaubt. Erlaubnisfrei ist unter anderem das Befahren mit Booten ohne Motor, das Schöpfen von Wasser zur Bewässerung des Gartens oder in bestimmten Fällen das Einleiten von Niederschlagswasser. Viele andere Benutzungen sind erlaubnispflichtig. Hier erteilt die Wasserbehörde gerne nähere Auskünfte.

Gemeingebrauchszulassung

Wasserrechtliche Erlaubnisse können für einzelne Gewässer oder Gewässerabschnitte auch für die Allgemeinheit erteilt werden (zum Beispiel das Befahren eines Gewässers mit Motorbooten). Es ist dann für Einzelne nicht mehr erforderlich, gesonderte Anträge zu stellen.

Fragen Sie bitte bei Ihrer Stadt/Gemeinde oder bei der Unteren Wasserbehörde (06151-881-1424), ob ihr Vorhaben erlaubt ist.

Nutzungsüberwachung

Wer eine erforderliche Erlaubnis der Wasserbehörde nicht einholt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten liegt bei der Wasserbehörde. Diese prüft auch, ob der festgestellte Verstoß so schwer wiegt, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss. Der Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro macht deutlich, dass es sich beim Schutz der Gewässer nicht um Kleinigkeiten handelt: Der Gesetzgeber räumt dem Erhalt unserer Umwelt einen hohen Stellenwert ein.