Bachschauen und Schauen von Überschwemmungsgebieten

Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass Oberflächengewässer im Rahmen von Gewässerschauen abgegangen werden. Der Zustand der Gewässer ist aufzunehmen und eventuell erforderliche Maßnahmen sind festzulegen. An diesen Schauen nehmen neben der Wasserbehörde auch Vertreter der Kommunen, der Naturschutzbehörde, des Amtes für den ländlichen Raum, der Naturschutzverbände und der Landwirte teil.

Da es im Kreisgebiet mehrere hundert Oberflächengewässer gibt, die teilweise noch nicht einmal einen Namen haben, beschränken sich diese formellen Gewässerschauen auf die großen Gewässer. Diese werden von den Wasserverbänden gepflegt. Alle anderen Gewässer werden nur im Einzelfall, beim Auftreten von Problemen, begangen.