Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde nimmt die im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und dem Hessischen Jagdgesetz (HJagdG) bestimmten Aufgaben war.
Im Wesentlichen sind dies:
- Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen
- Ungültigkeitserklärung und Einziehung des Jagdscheins
- Zulassung zur Jägerprüfung
- Prüfung von Jagdpachtverträgen
- Bestellung von Jagdschutzberechtigten
- Entscheidungen über die Bildung, Teilung und Abrundung von (Eigen-) Jagdbezirken
- Anordnungen zur Regelung der Jagd
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften
- Abschussfestsetzung Schalenwild
Ansprechpartner/-in
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Darmstadt | ||
Frau Burger Verwaltung Fachgebietsleiterin | 1506 | 06151 / 881-2207 |
Herr Windt Ausstellung Jagdscheine, Jägerprüfung | 1613 | 06151 / 881-1627 |
Frau Wilferth Jagdverwaltung, Ausstellung Jagdscheine, Jägerprüfung | 1704 | 06151 / 881-1618 |