Gewässerunterhaltung

Foto: Uferbereich eines stehenden Gewässers

Für die Unterhaltung der Oberflächengewässer (Flüsse und Bäche) im Kreisgebiet ist der jeweilige Eigentümer zuständig. Eigentümer sind (von wenigen - örtlich eng begrenzten - Ausnahmen abgesehen) die Kommunen, in deren Gebiet das Gewässer liegt.

Viele Städte und Gemeinden haben sich zur Organisation dieser Unterhaltungsmaßnahmen zu Wasserverbänden zusammen geschlossen. Im Kreisgebiet sind dies der Wasserverband Gersprenzgebiet und der Wasserverband Modaugebiet.

Zur Gewässerunterhaltung gehören die Pflege der Uferbereiche (zum Beispiel Mähen der Böschungen, Erhaltung der Standsicherheit der Ufer, Bekämpfung unerwünschter Pflanzen wie Bärenklau und Springkraut) sowie die Sicherstellung des Wasserabflusses (Beseitigung von Hindernissen im Gewässer).

Erster Ansprechpartner zu Fragen der Gewässerunterhaltung ist immer die eigene Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Umweltamt oder Bauhof).

Die Aufsicht über Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung ist Aufgabe der Wasserbehörde.

Gewässerausbau

Unter Gewässerausbau versteht man heute nicht mehr die Begradigung von Gewässern, um einen möglichst schnellen Wasserabfluss sicher zu stellen. Im Gegenteil will man - soweit möglich - große Wassermengen, wie sie nach starken Regenfällen oder nach der Schneeschmelze abgeführt werden müssen, möglichst zeitlich gedehnt ableiten. Das hat den Sinn, dass sich keine Hochwasserwellen aufbauen, die im Unterlauf der Gewässer zu Überflutungen führen würden.

Zu diesem Zweck wird, wenn möglich, der ursprüngliche Lauf eines Gewässers wieder hergestellt. Durch den geschwungenen Lauf von Gewässern (sogenannte Mäander) wird die Fließgeschwindigkeit herab gesetzt und der vom Wasser zurück zu legende Weg verlängert. Das bedeutet, dass das abfließende Wasser längere Zeit braucht, um das Kreisgebiet zu verlassen und bei den hochwassergefährdeten Gebieten anzukommen.

Kleinere Maßnahmen des Gewässerausbaus werden von der Wasserbehörde des Kreises genehmigt (im Rahmen der Gewässerunterhaltung oder in einem Plangenehmigungsverfahren), größere Maßnahmen werden durch das Staatliche Umweltamt beim Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt.