Mitwirkung bei der Planerstellung

Bei vielen öffentlichen Verfahren sollen möglichst alle Aspekte, die für die sachgerechte Beurteilung erforderlich sind, im Vorfeld geklärt werden. Nachbesserungen sollen vermieden werden. Die Wasserbehörde bringt daher ihren Sachverstand bei Planungen zu vielen verschiedenen Vorhaben mit ein. Das hilft, Fehler zu vermeiden, Schutzgüter wie Oberflächengewässer und das Grundwasser im erforderlichen Umfang zu beachten und weiter erforderliche Planungsschritte zu erkennen.Dies trifft zum Beispiel auf folgende Bereiche zu:

  • Bebauungspläne
  • Flurbereinigung
  • Naturschutzgebieten
  • Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz