Förderung durch die Stiftung

Die Tier- und Naturschutzstiftung Alfred-Fischer-Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft im Sinne des Paragrafen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, 8 und 14 Abgabenordnung anerkannt. Dies bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich abgesetzt werden können. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden auf Wunsch gerne ausgetellt.

Aus der Anerkennung der Gemeinnützigkeit erwächst aber auch die Verpflichtung, die Stiftungsmittel nur für Projekte einzusetzen, die dem Stiftungszweck entsprechen.

Dieser ist in der Stiftungssatzung festgelegt und lautet:

"Zweck der Stiftung ist die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes (insbesondere Tier- und Naturschutz) in der Region Starkenburg sowie die diesbezügliche Bildung und Erziehung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Stiftung Kindergärten und Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei der Vermittlung eines verantwortungsbewussten und fürsorglichen Umgangs mit Heim- und Wildtieren sowie deren natürlichem Lebensraum fördert."

In diesem Rahmen wurden in den vergangenen Jahren unter anderem folgende Projekte gefördert:

Waldlehr- und Walderlebnispfade, Wiederansiedlung seltener Tierarten, Auffang- und Pflegestation für einheimische Singvögel, Kitzrettungsprojekt, Kastration von Katzen, diverse Pflanzungen, Unterstützung von Schulen, Vereinen und Ortsgruppen bei Naturpflegeprojekten.