Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen

- für Ausflüge und Klassenfahrten,

- für persönlichen Schulbedarf,

- für Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II,

- für Lernförderung,

- für Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung,

- für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) können ggf. von der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) übernommen werden. Informationen sowie das Formular "Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe" finden Sie hier auf den Seiten der Kreisagentur. Hinweis: Anspruch besteht frühestens ab Antragstellung.