Bildung und Schule

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist Schulträger von 81 Schulen. Darunter 50 Grundschulen, 4 verbundene Grund- und weiterführende Schulen, 16 weiterführende Schulen, 10 Förderschulen und 1 Berufsschule.

Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Investitionsprogramm sollen zwischen 2022 und 2026 rund 360 Millionen Euro in den Schulbau investiert werden. Das langfristige Ziel ist, nach und nach alle Schulen entsprechend der Schulbauleitlinien des Landkreises zu ertüchtigen. Zudem ist der Bau von zwei neuen Grundschulen vorgesehen.

Einen Überblick zu allen Schulen sowie ein Einblick in die allgemeine Situation im Landkreis ist im Schulentwicklungsplan abgebildet, dort werden unter anderem der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte und ihre Merkmale und Besonderheiten ausgewiesen. Alle Schulen sind mit ihren Rahmenbedingungen und Besonderheiten auch online im Schulwegweiser aufgeführt.

Es besteht ein differenziertes Schulangebot bis hin zum Modellprojekt Internationale Schule am Schuldorf Bergstraße: über 31.000 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend, nutzen kreisweit die verschiedenen schulischen Angebote. Zusätzliche Angebote des Jugendbildungswerks des Kreises, die Musikschule oder das Kreisjugendheim in Ernsthofen mit ausgesuchten Programmpunkten runden das Bild ab. 

Eine wichtige Rolle beim Thema Bildung spielt auch die Kreisvolkshochschule, die mit ihrem reichhaltigen Angebot Lernwillige in mehr als 1000 Kursen, Vorträgen und Seminaren in Präsenz oder Online in allen Lebens- und Wissenslagen bedient. Im Rahmen der Bildungsberatung des Hessencampus besteht zudem die Möglichkeit, sich trägerneutral bei der Gestaltung der eigenen Bildungsbiografie beraten zu lassen.



Bildung und Teilhabe

Leistungen

- für Ausflüge und Klassenfahrten,

- für persönlichen Schulbedarf,

- für Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II,

- für Lernförderung,

- für Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung,

- für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten oder ähnliches)

können gegebenenfalls von der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) übernommen werden. Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten der Kreisagentur.  Der Anspruch besteht frühestens ab Antragstellung.


Teilhabeassistenz – Schulbegleitung für Ihr Kind

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn diese erforderlich und geeignet sind, um gleichberechtigt am Unterricht und am Schulalltag teilnehmen zu können.

Informationen zur Teilhabeassistenz finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Soziales und Teilhabe.