Allgemeiner Schulentwicklungsplan
Schulträger sind gemäß §145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes verpflichtet einen Schulentwicklungsplan zu erstellen. Dieser dient als strategische Grundlage für ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes und zukunftsfähiges Bildungsangebot vor Ort. Ein Schulentwicklungsplan bildet die schulische Entwicklung der kommenden fünf Jahre ab und schafft Transparenz über geplante Maßnahmen, Herausforderungen und Handlungsschwerpunkte.
Die Fortschreibung des allgemeinbildenden Schulentwicklungsplans 2023/24 bis 2027/28 „Schule als Lebensraum“ beinhaltet auf rund 340 Seiten Informationen zu schulrelevanten Themen wie zum Beispiel Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ganztag im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Darüber hinaus enthält der Schulentwicklungsplan…
- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Schulstandorte und Schulformen (Schulprofile),
- Prognosen der Schülerzahlen aller allgemeinbildender Schulen für die kommenden Jahre,
- Aussagen zur räumlichen und technischen Ausstattung aller Schulen,
- Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulangebots sowie schulorganisatorischer Anpassungen und
- Bedarfe zur Anpassung von Grundschulbezirksgrenzen.
Schulentwicklungsplanung ist ein transparenter und gemeinschaftlicher Prozess, in den unterschiedliche Akteure eingebunden werden, um vielfältige Perspektiven zu berücksichtigen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Zu den Beteiligten gehören unter anderem das Staatliche Schulamt und die 83 Schulen des Landkreises.
Durchführungsmaßnahmen werden außerdem mit benachbarten Schulträgern und Fachplanungen – insbesondere der Jugendhilfeplanung – abgestimmt.
