Integrationsplätze in Kindertagesstätten und Hortbetreuung
Für Kinder und Jugendliche in Kindergarten- und Schulalter, die behindert und wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, bestehen Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII).
Kinder- und Jugendliche, die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, zählen ebenfalls zum leistungsberechtigten Personenkreis.
Ganz konkrete Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sind für Kinder und Jugendliche in den Altersbereichen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und ab dem Schulalter möglich.