Integration von Strafgefangenen in Hessen
Seit 2011 gibt es die Vereinbarung über die „Integration von Strafgefangenen in Hessen“. Im März 2014 folgte die Vereinbarung zur „Integration von in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten in Hessen“.
Diese Vereinbarungen zielen darauf ab, dass zum Zeitpunkt der Entlassung von Strafgefangengen und Untergebrachten die notwendigen Rahmenbedingungen für eine geordnete Integration in die Gesellschaft geschaffen sind. Insbesondere sollen die Voraussetzungen zur Aufnahme der entsprechenden Sozialleistungen geklärt und die Unterkunft gesichert sein sowie eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration feststehen.
Um dies zu erreichen, verpflichteten sich die Beteiligten, Anlaufstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Integrationsaufgabe während der Entlassungsphase zu benennen und auf diese Art und Weise die Aufgabe des Sozialdienstes in den Vollzugsanstalten, des Entlassungsmanagements der Bewährungshilfe sowie des Übergangsmanagements der Straffälligen zu unterstützen.
Es soll ermöglicht werden, dass bis zum Zeitpunkt der Entlassung die erforderlichen Antragsvorbereitungen schon vorgenommen werden können und die notwendigen Fragen zur Existenzsicherung geklärt sind.
Die Ansprechpersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind für:
Name | Zimmer | Telefon | |
SGB II | Frau Beyer Fachbereichsleiterin Materielle Hilfe Mail an Frau Beyer |
7613 Kreishaus Darmstadt |
06151 / 881-5217 |
SGB XII | Herr Gester Fachgebietsleiter Zentrale Angelegenheiten Mail an Herrn Gester |
3411 Kreishaus Dieburg |
06151 / 881-1186 |