Langfristiger Aufenthalt
Voraussetzungen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (über 90 Tage Aufenthalt)
Ihr Verpflichtungsnehmer/Ihre Verpflichtungsnehmerin hat einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) in Deutschland geplant.
Dies umfasst zum Beispiel folgende Zwecke: Sprachkurs, Studienvorbereitung, Studium, Berufsausbildung, Arbeitsplatzsuche, Eheschließung.
Bitte beachten Sie, dass die Einkommenserfordernisse, um eine finanzielle Verpflichtung in diesen Fällen einzugehen, in der Regel höher sind als bei einem Besuch (Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen)
- Sie wohnen im Landkreis Darmstadt-Dieburg und sind hier gemeldet. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises z.B. Stadt Darmstadt, bitte wenden Sie sich an die entsprechende Ausländerbehörde.
- Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums, oder Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitel (z.B. eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).
- Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will. Wie lange er danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
- Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung ist nicht ausreichend.
- Sie haben genügend eigenes Einkommen, um sich finanziell zu verpflichten.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung setzt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladers voraus.
Ob Sie in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, wird bei einer Bonitätsprüfung festgestellt.
Hierbei müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen.
Die Höhe des erforderlichen Nettoeinkommens ist abhängig von der Zahl der Familienangehörigen, denen Sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewähren (z.B. Ehepartner, Kinder).
Reicht Ihr Einkommen allein nicht aus, können sich Ehegatten zusammen verpflichten.
Mindestens eines Ihrer Einkommen muss jedoch einen netto Betrag von 2041,00 Euro monatlich übersteigen.
Die folgende Unterlagen muss zusätzlich vom Ehepartner eingereicht werden:
letzte drei Monate Gehaltsabrechnungen, Kopie des Personalausweises/Reisepasses und
unterschriebener Abschnitt „Erklärung des Ehepartners“ auf dem Formular „Erklärung zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung".

