Staatsangehörigkeit

  • Welche Bescheinigungen werden ausgestellt? 

    Es werden folgende Bescheinigungen, die in der Regel zur Vorlage beim Konsulat benötigt werden, ausgestellt:

    • Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung  nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
    • Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Welche Unterlagen werden für eine Bescheingiung über die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung benötigt?

    • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
    • deutscher Pass / Personalausweis
    • Auszug aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
    • Beleg der Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt (damals gültiger deutscher Pass/Personalauswweis, Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, etc.)


    Die Unterlagen können gerne vorab per Mail (ordnungsamt@ladadi.de) eingereicht werden. Am Termin zur Abholung sind alle Unterlagen im Original mitzubringen.

  • Welche Unterlagen werden für eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt?

    • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
    • deutscher Pass / Personalausweis
    • Auszug aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde) 
    • Beleg der Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt (damals gültiger deutscher Pass/Personalausweis, Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, etc.)


    Die Unterlagen können gerne vorab per Mail (ordnungsamt@ladadi.de) eingereicht werden. Am Termin zur Abholung sind alle Unterlagen im Original mitzubringen.

  • Welche Kosten fallen an?

    Bei der Abholung des Dokumentes ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 € fällig.